Initiativtext

Der Initiativtext

 

Der Initiativtext besteht aus zwei Teilen. Einerseits einem Grundrecht auf Verständlichkeit von Gesetzen, deren einfache Anwendung sowie schnelle und einfache Behandlung von Verwaltungs- und Gerichtsangelegenheiten. Dieser Teil schützt den Bürger vor absurder Bürokratie. Der zweite Teil des Initiativtextes findet sich in der Wirtschaftsordnung wieder. Er schützt KMU vor überbordender Regulierung und administrativen Belastungen, da sie überdurchschnittlich von Bürokratie betroffen sind.

 

Art. 9a (neu) Unbürokratischer Gesetzesvollzug


Jede Person hat Anspruch darauf, dass:

a. Gesetze verständlich sind und einfach, unbürokratisch und effizient angewandt werden;

b. Verwaltungen und Gerichte ihre Angelegenheiten schnell, einfach und unbürokratisch behandeln.

 

Art. 94  Abs. 3 zweiter Satz Grundsätze der Wirtschaftsordnung (neu)

 

3. Sie sorgen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für günstige Rahmenbedingungen für die private Wirtschaft. Dazu treffen sie Massnahmen, um die Regelungsdichte und die administrative Belastung für die Wirtschaft so gering wie möglich zu halten; sie berücksichtigen dabei insbesondere die Anliegen der Kleinst- bis mittelgrossen Unternehmen.

 

Die Änderung in Art. 94 Abs. 3 BV betrifft nur den kursiven Satz.

 

Der Initiativtext zum Download hier!